Category: Steuern

Holen Sie Ihr Geld vom Finanzamt zurück!

Frau gewinnt GeldSpaß macht es nicht, eine Steuererklärung zu machen, aber ein volles Portemonnaie.

Wer eine Steuererklärung abgibt, bekommt im Durchschnitt 1.000 € vom Staat zurück.

Insgesamt können 90 Prozent aller Beschäftigten mit einer Steuererstattung vom Finanzamt rechnen, so die Erfahrungen des Lohnsteuerhilfevereins Bayern.

Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind (Pflichtveranlagung). Die Abgabefrist ist der 31. Mai des auf das Steuerjahr folgenden Jahres. Die Einkommensteuererklärung des Jahres 2012 müssen Sie also grundsätzlich bis zum 31. Mai 2013 beim Finanzamt einreichen.

Sie sind aber auch dann zur Abgabe verpflichtet, wenn Sie Einnahmen bezogen haben, für die Sie bisher keine Steuern bezahlt haben. Dies gilt vor allem für Kapitaleinkünfte, Zinserträge, Provisionen für Vermittlungstätigkeiten und Mieteinnahmen.

Haben Sie einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung beauftragt, verlängert sich die Abgabefrist ohne Weiteres bis zum 31. Dezember des Jahres.

Sofern Sie nicht der Pflichtveranlagung unterliegen, können Sie die steuerliche Veranlagung freiwillig beantragen (Antragsveranlagung). Dann haben Sie für die Einkommensteuererklärung des Jahres 2012 eine Frist bis zum 31. Dezember 2016, also vier Jahre.

Eine freiwillige Abgabe macht für Sie dann Sinn, wenn Sie zu viel Steuern entrichtet haben. Können Sie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen, die Ihr Arbeitgeber in der Lohnabrechnung noch nicht berücksichtigen konnte, hat er zu viel Lohnsteuer abgeführt. Ebenso wenn Sie versäumt haben, bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag wegen der Abgeltungssteuer auf Ihre Zinserträge abzugeben.

Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Antrag dem Finanzamt rechtzeitig zukommen lassen. Es genügt nicht, ihn am 31. Dezember bei der Post aufzugeben. Werfen Sie ihn in den Briefkasten des Finanzamtes persönlich ein. Bei der Antragsveranlagung kann das Finanzamt Ihren Antrag zurückweisen, wenn Sie die Abgabefrist nicht einhalten. Meinen Sie nicht, auf einen Tag komme es nicht an. Das Finanzamt wird jede Minute Verspätung nutzen, um Ihre überbezahlten Steuern zu behalten. Warten Sie also nicht zu lange.

Beachten Sie, dass das Finanzamt bei einer verspäteten Abgabe oder bei einer Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung Verspätungszuschläge von bis zu 10 % der Einkommensteuer und, falls erforderlich, auch Zwangsgeld festsetzen kann.

Beachten Sie auch, dass Sie die Steuererklärung nur auf den amtlichen Formularen einreichen können. Zur Vereinfachung habe ich als Serviceleistung für unsere Klienten und Interessenten die amtlichen Vordrucke hier zum download bereitgestellt:

http://www.gwf-mbh.de/steuerformulare_2012.php

Falls Sie bei der Steuererklärung Unterstützung benötigen, können befreundete Steuerberater behilflich sein. Sofern Sie für die Jahre 2011 oder auch 2012 noch keinen rechtskräftigen Steuerbescheid erhalten haben, gibt es noch zusätzlich zu den Ihnen vorliegenden Belegen Steuersparmöglichkeiten. Bei Interesse melden Sie sich einfach bei uns per Email an info@gwf-mbh.de.

Wir wünschen Ihnen ein günstiges Steuerergebnis!

 

 

 

Denkmalschutzimmobilien – was zu beachten ist

Bei Anlageimmobilien hat sich die Denkmalschutzimmobilie schon lange bewährt. Sie ist nicht umsonst eine der am meisten Steuer einsparenden Anlagen im Immobilienbereich. Grund für die immer währende Attraktivität dieser Immobilienanlage sind die enormen Steuervorteile. Gerade bei Anlegern mit hohen Einkommensteuerzahlungen sind diese sehr beliebt. Mittlerweile werden aber auch große Objekte in kleinere Wohneinheiten aufgeteilt, so dass fast jeder, der sein Geld im Immobilienmarkt positionieren will, von den Steuervergünstigungen profitieren kann.

So kann ein Anleger durch die Denkmal-AfA die Sanierungskosten über 12 Jahre absetzen, wenn er die Wohnung vermietet. Bewohnt er die Wohnung selbst, so sind immerhin 10 Jahre Abschreibung möglich. Dies bedeutet: Je höher der Anteil der Sanierungskosten vom Kaufpreis selbst ist, desto lukrativer sind die Abschreibungsmöglichkeiten. Bei einem hohen Steuersatz und ca. 80 % Sanierungskosten werden so bis zu 40 % des Kaufpreises vom Staat finanziert.

Aus langer Erfahrung weiß die GWF, dass es nicht nur auf den Steuervorteil ankommt. Wir möchten den Anlegern besonders folgende Punkte ans Herz legen, die unbedingt bei einer Anlage in Denkmalschutzimmobilien zu beachten sind:

  • Der Wohnraum muss von der Denkmalschutzbehörde anerkannt sein.
  • Vergleichen Sie den Kaufpreises mit umliegenden Wohnungen in derselben Lage. Die Verkäufer wissen um die Vorteile der Steuerbegünstigung und verkaufen eventuell viel zu teuer.
  • Die zu erzielende Miete muss realistisch eingeschätzt werden.
  • Denkmalgeschützte Häuser können nicht von außen gedämmt werde. Ein vernünftiger Energiestandard soll eingehalten werden.
  • Bei höherer Energieeffizienz kann der Anleger sogar in den Genuss eines KfW-Darlehens zusätzlich kommen.
  • Die Ausstattung der Wohnbereiche sollte in einem vernünftigen Verhältnis zum Mietertrag stehen.
  • Liegt ein Entwicklungspotential der örtlichen Umgebung vor?
  • Die Wohnungsschnitte sollten möglichst praktisch sein.
  • Zum Schluss das Wichtigste, das für alle Immobilien gilt: Die Lage ist der wichtigste Entscheidungspunkt. An ihr hängt alles: Miete, Wertsteigerung und Wiederverkaufswert. Beste Lagen sind oft überteuert, aber eine gute Lage sollte schon sein, vor allem auch entwicklungsfähig.

Wenden Sie sich an die GWF, falls Sie in denkmalgeschützte Immobilien investieren möchten. Sie sehen, es gibt viel zu beachten und zu berechnen. Wir haben die Erfahrung, um Ihnen als Anleger oder Selbstnutzer optimale Konzepte auszuarbeiten.

Vereinbaren Sie unter http://www.gwf-mbh.de/terminkalender.html einen Online-Beratungstermin oder rufen Sie uns einfach unter 089 / 99 20 400 an.

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